RATGEBER · STAND 16.10.2026
Wann braucht man einen Notar? Pflicht und Ablauf (2026)
Nicht jeder Vertrag braucht einen Notar. Wo das Gesetz es verlangt, führt aber kein Weg daran vorbei. Hier liest du, welche Geschäfte betroffen sind, wann du den Entwurf bekommst und was du zum Termin mitbringst.
Wo das Gesetz die Beurkundung vorschreibt
Ob du einen Notar brauchst, bestimmt das Gesetz, nicht der Notar. Beim Immobilienkauf hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch die notarielle Beurkundung vorgesehen. Für Privatpersonen sind diese Fälle am wichtigsten:
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie; für Grundstücke steht das in § 311b BGB
- Ehevertrag; beide Ehegatten müssen gleichzeitig anwesend sein (§ 1410 BGB)
- Erbvertrag; auch hier müssen beide Seiten gleichzeitig anwesend sein (§ 2276 BGB)
- Schenkungsversprechen (§ 518 BGB)
Quellen: Notarkammer Pfalz, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Was passiert, wenn die Form fehlt
Ein Grundstückskauf ohne die vorgeschriebene Form ist zunächst nicht gültig. Er wird erst wirksam, wenn Auflassung und Grundbucheintragung erfolgt sind. Darauf solltest du dich nicht verlassen. Lass den Vertrag von Anfang an beurkunden.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Beurkunden und Beglaubigen sind nicht dasselbe
Bei einer Beurkundung nimmt der Notar die Verhandlung als Niederschrift auf. Er soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären und über die rechtliche Tragweite belehren. Bei einer Beglaubigung beglaubigt er dagegen deine Unterschrift. Legst du einen fertigen Text vor, prüft er ihn nur daraufhin, ob Gründe bestehen, seine Amtstätigkeit zu versagen.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Was ohne Notar geht und was nicht online
Viele Geschäfte brauchen keinen Notar. Ein Testament darfst du zum Beispiel eigenhändig schreiben und unterschreiben. Mehr dazu steht auf der Seite zu Testament, Erbvertrag und Vorsorgevollmacht.
Nicht alles lässt sich online erledigen. Den Kauf einer Immobilie und einen Ehevertrag beurkundet der Notar nur vor Ort. Plane dafür einen Termin im Notariat ein.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesnotarkammer (notar.de)
Der Entwurf: im Regelfall zwei Wochen vorher
Bei Verbraucherverträgen über Grundstücke soll dir der Notar den beabsichtigten Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Das Gesetz sagt „soll“ und „im Regelfall“. Wird die Frist unterschritten, sollen die Gründe in der Niederschrift stehen.
Ein Verbrauchervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Kaufst du von einer Privatperson, liegt meist keiner vor; dann gilt diese gesetzliche Frist nicht. Bitte den Notar trotzdem früh um den Entwurf. Rückfragen dazu kosten nichts extra, denn die Beratung ist in der Beurkundungsgebühr enthalten.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesnotarkammer (notar.de)
Entwurf lesen und Besonderheiten melden
Lies den Entwurf genau. Alles, was ihr abgesprochen habt, muss im Vertrag stehen, zum Beispiel der Mitverkauf von Inventar. Fehlt etwas, sag dem Notariat Bescheid, bevor du einen Termin machst.
Melde Besonderheiten früh, etwa eine ausländische Staatsangehörigkeit oder die Notwendigkeit eines Dolmetschers. So rät es die Notarkammer Koblenz für den Immobilienkauf.
Quellen: Notarkammer Koblenz
Das bringst du zum Termin mit
Zum Beurkundungstermin beim Immobilienkauf solltest du laut Notarkammer Koblenz Folgendes bereithalten. Braucht der Notar weitere Dokumente, weist er dich bei der Übersendung des Entwurfs darauf hin. Bei anderen Geschäften kann die Liste abweichen; frag im Notariat nach.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- deine 11-stellige steuerliche Identifikationsnummer
- der übersandte Vertragsentwurf
Quellen: Notarkammer Koblenz
So läuft die Beurkundung ab
In Gegenwart des Notars wird dir der Inhalt der Urkunde vorgelesen. Du genehmigst ihn und unterschreibst eigenhändig. Stell deine Fragen, bevor du unterschreibst.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
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